Sterbehilfe-Klinik in den Niederlanden

Nach drei Tagen bist Du tot: Sterben wie im Coffeeshop? – In den Niederlanden soll im kommenden Jahr (2012) eine Sterbehilfe-Klinik eröffnet werden. In der Klinik könnten Patienten selbst oder mit Hilfe eines Arztes innerhalb von drei Tagen ihrem Leben ein Ende… bereiten, kündigte die niederländische Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende im niederländischen Fernsehen an. Dies sei rechtlich möglich, erklärte die Direktorin der Vereinigung, Petra de Jong.

Die Ankündigung stieß auf scharfe Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung.

»Schwerstkranke brauchen kein Tötungsangebot, sie brauchen psychische, pflegerische und medizinische Hilfe«, erklärte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch am Donnerstag in Berlin: »Jeder, der in Deutschland den assistierten Suizid ermöglichen möchte, öffnet solchen Tendenzen ungewollt auch hierzulande Tür und Tor.«

Sollte die Tötungsklinik in den Niederlanden staatlich genehmigt werden, sei dies eine »Entsolidarisierung mit den Schwächsten der Gesellschaft«

Brysch: »Wir brauchen keine Coffeeshops, wo der Tod bei einem schnellen Besuch angeboten wird.«

Die Vereinigung in den Niederlanden schätzt, dass jährlich rund 1.000 Patienten die Klinik in Anspruch nehmen könnten.

Dabei handele es sich vor allem Krebspatienten, chronisch psychisch Kranke und alte demente Menschen. Viele Patienten könnten keinen Arzt finden, der ihren Todeswunsch respektiere, auch wenn das rechtlich zulässig sei, sagte de Jong.

Die Vereinigung will mit ihrer Initiative Menschen helfen, die keinen Ausweg mehr sehen: »Jährlich begehen etwa 1.500 Menschen Selbstmord, oft auf sehr grausame Weise«, sagte de Jong.

Der niederländische Ärzteverband lehnt eine solche Klinik ab.

Dadurch werde aktive Sterbehilfe auch in solchen Fällen propagiert, in denen es noch andere Behandlungsmöglichkeiten gebe. »Man kann das Leiden von Menschen in vielen Fällen auch auf andere Weise beenden, als den Tod schnell herbeizuführen«, erklärte der Ärzteverband KNMG.

In den Niederlanden ist aktive Sterbehilfe in bestimmten Fällen nicht verboten.

Voraussetzung dafür ist, dass ein Patient unerträglich leidet, aussichtslos krank ist und ausdrücklich um Sterbehilfe gebeten hat. Jeder Fall muss gemeldet werden. Jährlich werden rund 2.500 Fälle von legaler aktiver Sterbehilfe bei den entsprechenden Kommissionen gemeldet, darunter waren 2009 22 Demenzkranke.

Hilfe zur Selbsttötung von Psychiatrie-Patienten ist aber strafbar.

Solche Patienten sollen nach Ansicht der Vereinigung für ein freiwilliges Lebensende in der Klinik unter ärztlicher Aufsicht selbst ihr Leben beenden.

Die deutsche Bundesärztekammer will ktive Sterbehilfe durch Ärzte auch künftig durch berufsrechtliche Vorschriften ausschließen.

Das Verbot solle weiterhin im Berufsrecht verankert werden, auch für den Fall, dass der staatliche Gesetzgeber die sogenannte aktive Sterbehilfe durch Ärzte straffrei stelle, sagte Vorstandsmitglied Theodor Windhorst gegenüber Journalisten.

Man werde auf jeden Fall die ethische Norm hochhalten.

Q: epd 1/2011