(epd v. 17.03.2009) – In der Diskussion über aktive Sterbehilfe und Patientenverfügungen hat sich Staatsminister Hermann Gröhe (CDU) für ein „würdiges Leben bis zuletzt“ ausgesprochen. Es sei Aufgabe der Politik, dazu beizutragen, „dass der Wunsch, sich selbst das Leben zu nehmen, erst gar nicht aufkommt“, sagte der Unions-Politiker bei einer Buchvorstellung am Dienstag in Berlin. Es sei nicht Aufgabe der Politik, den Menschen vorschreiben zu wollen, wie sie sterben sollen. Im Blick auf die Sterbehilfe des Hamburger Ex-Senators Roger Kusch sagte der Staatsminister im Kanzleramt, die Politik müsse… … sich dafür einsetzen, dass „Menschen die Notlagen, in die ihre Mitmenschen geraten können, nicht schamlos für sich und ihre Ziele ausnutzen“.
Gröhe begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg, die von Kusch angebotene Suizidbegleitung auch ohne Gesetzesänderung zu untersagen. In ihrem Beschluss (Az: 8 E 3301/08) Anfang Februar hatten die Richter entschieden, dass die von Kusch angebotene Suizidbegleitung gegen die Zahlung von 8.000 Euro „gewerblich nicht erlaubt“, „sozial unwertig“, „gemeinschaftsschädlich“ sowie „mit dem Menschenbild des Grundgesetzes“ nicht vereinbar sei.
Gegen das Töten könne „man sich langfristig nur erfolgreich wehren, wenn das Begleiten gefördert wird“, sagte der geschäftsführende Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch. Den Rationalisierungsdruck im Gesundheitswesen dürften Schwerstkranke und Sterbende nicht spüren. Er forderte eine konkrete Verbesserung der Bedingungen am Lebensende. „Unsere Gesellschaft braucht das Vertrauen in das Funktionieren ihrer Sicherungssysteme.“
Der Geschäftsführer der karitativen Arnold-Janssen-Solidaritätsstiftung, Georg Kaster, ergänzte, auch noch so differenzierte rechtliche Regelungen könnten das verantwortungsbewusste Handeln der betroffenen Personen nicht ersetzen. Wer „morgen selbst menschenwürdig sterben“ wolle, „muss heute dafür sorgen, dass Menschen an der Hand und nicht durch die Hand des Menschen sterben“.