So funktioniert Religionsfreiheit in der Türkei: Enteignung eines traditionellen Klosters

mor-gabrielDie EKD hat ein Gerichtsurteil gegen das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel im Südosten der Türkei bedauert. Das Kreisgericht in Midyat hatte am 24. Juni entschieden, dass die Enteignung eines 27 Hektar großen Waldstücks, das bisher zum Besitz des Klosters gehörte, durch den türkischen Staat zulässig sei. Das Gebiet befindet sich innerhalb und außerhalb der Klostermauern. „Die Tatsache, dass der türkische Staat Nutznießer des Urteils ist, ist sehr genau zu prüfen“, erklärte der EKD-Auslandsbischof, Martin Schindehütte, am 29. Juni in Hannover. Es müsse unbedingt vermieden werden, „dass Mor Gabriel… Stück um Stück beschnitten und geschwächt wird, bis das Kloster nicht mehr funktionsfähig ist“. Dasselbe Gericht hatte zugleich den Besitzanspruch des Klosters auf landwirtschaftliche Flächen bestätigt. Schindehütte forderte die Türkei erneut auf, eine uneingeschränkte Religionsfreiheit zu garantieren. Dazu zähle auch, „dass eine Religionsgemeinschaft sich im Rahmen des allgemeinen Rechts selbst organisieren darf und die Grundlagen für ihre Existenzfähigkeit erhalten kann“. Das im Jahr 397 gebaute Kloster Mor Gabriel im Gebiet Tur Abdin (Berg der Gottesknechte) ist geistlicher, geistiger und kultureller Mittelpunkt für rund 3.000 aramäische Christen. Aufgrund von Verfolgung, Ermordungen und staatlicher Unterdrückung flohen in den vergangenen Jahrzehnten mehr als 300.000 syrisch-orthodoxe Kirchenmitglieder nach Europa. Heute leben noch rund 120.000 Christen in der Türkei. Über 95 Prozent der 72 Millionen Einwohner des Landes sind Muslime.

Q: Informationsdienst d. Ev. All. v. 29.06.2009