Wenn die Seele keinen Sonntag hat – Ruhetag hilft Wirtschaft, Gesellschaft und Gesundheit

sonntagWenn die Seele keinen Sonntag hat, verdorrt sie. Das sagte der Nürnberger Psychologe und Neurologe Prof. Frank Erbguth am 19. Juli in der evangelischen St. Michaeliskirche in Hof. Er sprach im Rahmen einer Gottesdienstreihe, die die Bedeutung der Sonntagsheiligung aus wirtschaftlicher, gesellschaftlicher und medizinischer Sicht beleuchtete. Laut Erbguth tut die Sonntagsruhe der Gesundheit gut. Für den Erhalt der Lebenszufriedenheit und Arbeitsfähigkeit seien Tage der Freizeit als Unterbrechungen wichtig. Es sei eine „Gnade“, dass mit dem Sonntag eine „von außen gesetzte geschützte Rettungsinsel… besteht in den Wogen der an den Einzelnen herangetragenen Verfügbarkeitswünschen“, so der Professor. Das vermeintliche antiquierte Verbot der Sonntagsarbeit wirke aus dieser Sicht geradezu modern.

Handwerk gegen Wettbewerbsverzerrung

Sonn- und Feiertage seien für ein lebendiges Kirchen- und Vereinsleben sowie für ein intaktes Familienleben unverzichtbar, sagte der Hauptgeschäftsführers der oberfränkischen Handwerkskammer, Horst Eggers (Bayreuth), am 5. Juli. Eine Absage erteilte er dem Wunsch, sonntags einkaufen zu gehen: „Es darf nicht sein, dass für das Einkaufsvergnügen einer Minderheit das Familienleben und das reichhaltige Kultur- und Vereinsleben geopfert wird.“ Eggers, auch Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „Kirche und Handwerk“, sieht den Sonn- und Feiertagsschutz ferner als wichtiges Instrument zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen an: Gewinner einer Ausdehnung von Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen wären Großbetriebe und Einzelhandelskonzerne, Verlierer hingegen die kleinen und mittleren Familienbetriebe und Fachgeschäfte.

Arbeit trotz des Sonntags und für den Sonntag

Aus politischer und gesellschaftlicher Sicht beleuchtete das Thema am 12. Juli Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann (Berlin). Er vertrat die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz bei ihrer Klage gegen das Berliner Ladenschlussgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Der Jurist unterschied zwischen der Arbeit trotz des Sonntags und der Arbeit für den Sonntag. Erstere müsse um der Menschen willen getan werden – zum Beispiel bei Sicherheitsbehörden oder in Krankenhäusern. Die Arbeit für den Sonntag sei auch nötig, um ihm ein besonderes Gepräge zu geben. Dazu zählten die kirchlichen Mitarbeitenden, die in Gottesdiensten tätig sind, aber auch die Beschäftigten in der Gastronomie. Dekan des Kirchenkreises Hof ist Pfarrer Günter Saalfrank.

Q: Informationsdienst d. Ev. All. v. 27.07.2009