Kirchlicher Datenschutz: Das ist bei Fotos erlaubt

Bilder von Kirchenveranstaltungen veröffentlichen: Ist das nur erlaubt, wenn Hunderte Gläubige unterschreiben? Nein, stellen die kirchlichen Datenschützer jetzt klar. Auch weiterhin können im kirchlichen Raum trotz neuem Datenschutzrecht Bilder im Internet veröffentlicht werden, ohne dass in jedem Fall eine Einwilligung nötig ist. Das erläutert die Konferenz… der Diözesandatenschutzbeauftragten in einer am Dienstag veröffentlichten Handreichung. Darin geht es um den Umgang mit Fotografien von kirchlichen Veranstaltungen im Geltungsbereich des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG). „Entgegen aller Befürchtungen ist es […] auch nach dem KDG nach wie vor möglich, bei diesen Anlässen zu fotografieren, ohne dass von jedem Einzelnen eine entsprechende Einwilligungserklärung nachzuweisen ist“, heißt es in dem vierseitigen Dokument, das die Regeln für das Erheben, Speichern und Veröffentlichen von Fotos und die dabei zu beachtenden Informations- und Jugendschutzpflichten erläutert. […] Mehr dazu mit Bild direkt HIER: http://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/kirchlicher-datenschutz-das-ist-bei-fotos-erlaubt