EKD-Ratsvorsitzender vor dem Bundesverfassungsgericht

ekd_sonntag_aktion1Ein Plädoyer für den Sonntagsschutz hat der EKD-Ratsvorsitzende, Bischof Wolfgang Huber (Berlin), vor dem Bundesverfassungsgericht gehalten. Das Gericht verhandelte am 23. Juni eine Verfassungsbeschwerde der evangelischen und katholischen Kirche von Berlin gegen das dort geltende Ladenöffnungsgesetz. Seit dem 17. November 2006 dürfen in der Bundeshauptstadt die Geschäfte an zehn Sonn- oder Feiertagen öffnen, darunter auch an allen vier Adventssonntagen. In der mündlichen Verhandlung warb Huber für den Erhalt des Sonntags als „Tag der kollektiven Arbeitsunterbrechung“. Dieser gebe Raum… für die Frage, „was im Leben wirklich trägt“. Der Sonntag mache deutlich, „dass der Mensch nicht nur durch Arbeit und Leistung definiert ist“. Die Kirchen berufen sich auf Artikel 140 des Grundgesetzes. Dort wurde der entsprechende Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 unverändert übernommen, in dem es heißt: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.“ Die Entscheidung des Gerichts wird voraussichtlich nach der Sommerpause bekanntgegeben.

Q: Informationsdienst der Ev. All. v. 23.06.2009

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